Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Vornahme einer Reservierung, den Kauf von Fahrkarten oder das Betreten unserer Züge oder Bahnhöfe (Bahnhofsgelände) stimmen Sie den in diesem Dokument beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Waren durch ZLSM, die in der Kanzlei des Gerichts Maastricht unter der Nummer 24/95 hinterlegt sind
Artikel 1. Begriffsbestimmung
- ZLSM und Miljoenenlijn:
Die Stichting Zuid‐Limburgse Stoomtrein Maatschappij (ZLSM), eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 41077697, wurde mit dem Zweck, das Limburger Bahnkulturerbe zu erhalten, gegründet. Sie macht dies unter dem Museumsnamen „Miljoenenlijn“.
Die Durchführung des Bahnbetriebs wurde an die Tochtergesellschaft Z.L.S.M.-Bedrijf B.V., eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 14047562, ausgelagert.
Die Stichting ist 100 %iger Anteilseigner dieser Tochtergesellschaft. - Auftraggeber:
Die natürliche oder juristische Person, die ZLSM den Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung oder Lieferung einer Ware für eine Einzelperson oder eine Gruppe erteilt. - Fahrgast:
Eine Person oder Personengruppe, die die Bahnangebote von ZLSM nutzt oder an den Standorten anwesend ist (siehe „Standorte“). - Standorte:
Alle Züge, Bahnhöfe, Bahnsteige, Parkplätze und Bahnhofsgelände. - Sonderfahrt(en):
Buchung und Einsatz von zusätzlichen Zügen jenseits des regulären Fahrplans.
Artikel 2. Allgemeines
Artikel 2.1. Allgemeine Rechte und Pflichten
- Bei ZLSM gelten die niederländischen Gesetze und die in den Niederlanden üblichen Werte und Normen.
- Bitte achten Sie während Ihres Besuchs auf Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen sowie auf Ihr Eigentum und das Eigentum von ZLSM.
- Vermeiden Sie gefährliche Situationen und gehen Sie immer respektvoll miteinander um. Übermut, Zerstörung, Verunreinigung, Gewalt, unnötiger Lärm oder anderes unerwünschtes Verhalten werden nicht toleriert.
- Es ist den Fahrgästen strengstens verboten, die Gleise zu betreten.
- Die Fahrgäste sind verpflichtet, allen Anweisungen der als Mitarbeiter von ZLSM erkennbaren Personen genau Folge zu leisten.
- Werbung, öffentliche Umfragen, Zählungen, Spendensammlungen und das Angebot von Waren und Dienstleistungen an den Standorten sind nicht gestattet, es sei denn, es wurde hierfür die schriftliche Einwilligung des Marketingmanagers oder Vorstands von ZLSM erhalten.
- Alle Fahrgäste im Zug mit Ausnahme von kostenlos beförderten Kindern (unter 3 Jahren) müssen über eine für sie gültige Fahrkarte oder Eintrittskarte verfügen.
- ZLSM behält sich das Recht vor, bei Zwischenfällen oder technischen Gebrechen vom veröffentlichten Fahrplan abzuweichen oder Ersatzzüge bzw. Ersatzverkehr einzusetzen.
- Das Betreten der Standorte von ZLSM erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder bis 16 Jahre dürfen die Standorte nur unter Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
- In Innenräumen (inkl. Eisenbahnwagen und Zuggarnituren) und an überdachten Standorten herrscht Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
- Das Tragen von Waffen, das Handeln unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und der Besitz von Betäubungsmitteln sind verboten.
- Es ist nicht erlaubt, Gegenstände wie Telefone, Drohnen, Action-Cams, Selfie-Sticks usw. auf gefährliche oder störende Weise zu verwenden.
- Fotografieren und Filmen ist erlaubt, sofern dies ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt.
- Es kann sein, dass Sie als Gast fotografiert oder gefilmt werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material, auf dem Sie möglicherweise zu sehen sind, für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Es können keine datenschutzrechtlichen oder anderen Ansprüche von den angefertigten und veröffentlichten Bildern abgeleitet werden.
- Zu Ihrer und unserer Sicherheit und zum Schutz Ihres und unseres Eigentums werden die Standorte mittels Kameras überwacht.
Artikel 2.2. Kleidung
- Das Tragen von Badekleidung ist an unseren Standorten verboten.
- Es ist verboten, sich nackt oder mit nacktem Oberkörper an den Standorten aufzuhalten.
- In den Zügen sind verpflichtend Schuhe zu tragen.
- Mit Blick auf religiös begründete Kleidung gelten die Regeln, die in den niederländischen Gesetzen vorgesehen sind.
- Im Zusammenhang mit Sicherheit oder Hygiene können ergänzende Einschränkungen erlassen werden.
Artikel 3. Fahrkarten
- Internetbestellungen werden sofort nach der Zahlung bearbeitet und Sie erhalten umgehend eine E-Mail mit den digitalen Fahrkarten (E-Tickets) im Anhang.
- Für Internetbestellungen arbeitet ZLSM mit dem Ticketsystem „Tickli“, das zu Visit Zuid-Limburg gehört.
- Für alle über Tickli getätigten Bestellungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Tickli.
Diese sind unter www.tickli.nl/uploads/Algemene_voorwaarden.pdf bzw. www.tickli.nl/uploads/Privacyverklaring_Tickli.pdf zu finden.
- Sollten Sie Probleme bei der Bestellung von Fahrkarten im Internet haben, können Sie sich unter +31 43 6098536 an den Kundendienst von Tickli wenden, erreichbar von Montag bis Samstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
- Die E-Tickets werden am Fahrkartenschalter in Simpelveld oder im Zug vom Zugbegleiter gescannt und Sie erhalten eine gültige Miljoenenlijn-Fahrkarte.
- Bereits gescannte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
- Jede Fahrkarte (ausgen. Familienkarten) räumt einer Person das Recht auf Zutritt zu den Zügen von ZLSM ein.
- E-Tickets im Rahmen von Arrangements werden nur am Fahrkartenschalter am Bahnhof Simpelveld entgegengenommen.
- Fahr- oder Eintrittskarten sind nur an dem auf dem Ticket angegebenen Tag oder für den auf dem Ticket angegebenen Zeitraum gültig.
- Fahr- oder Eintrittskarten können nicht gegen Bargeld oder andere Dienstleistungen von ZLSM getauscht werden.
- Abhanden gekommene, verlorene, beschädigte, vergessene oder gestohlene Fahr- oder Eintrittskarten werden von ZLSM nicht ersetzt/erstattet.
- Es kann vorkommen, dass bei ZLSM erworbene Fahrkarten von Dritten zu einem höheren als dem ursprünglichen Preis weiterverkauft werden. ZLSM lehnt solche Vorgehensweisen ab. Wenden Sie sich am besten immer an die offiziellen Verkaufsstellen.
- ZLSM haftet nicht für Fahrkarten, die außerhalb der regulären Verkaufskanäle erworben wurden. Es ist verboten, neue oder bereits gebrauchte Fahr- oder Eintrittskarten (weiter) zu verkaufen.
Artikel 4. Lieferbedingungen für Sonderbuchungen und Gruppen
Artikel 4.1. Allgemeines
- Unter Sonderbuchungen und Gruppen wird verstanden: Sonderfahrten, Gruppenbuchungen und Buchungen durch Reiseveranstalter und Busunternehmen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, von ihm selbst oder von zu seiner Gruppe gehörenden Personen verursachte Schäden und die daraus hervorgehenden direkten oder indirekten Kosten unverzüglich zu ersetzen.
Artikel 4.2. Anzahlung
- ZLSM ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Anzahlung für den vereinbarten Betrag in Höhe von maximal 50 % des Gesamtbetrags zu verlangen.
- Die Endabrechnung erfolgt am Tag des Besuchs am Fahrkartenschalter am Bahnhof Simpelveld, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 4.3. Preisänderungen
- Die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ZLSM erfolgen zu den im Fahrplan, auf Preislisten und anderswo angegebenen, für das Jahr, in dem der genannte Fahrplan und die genannten Preislisten in Kraft sind, geltenden Preisen.
- Abweichende Fahrpreise oder sonstige Preise gelten nur, wenn sie vor der Dienstleistung schriftlich von ZLSM bestätigt wurden.
- Im Fall einer Preiserhöhung für das folgende Jahr hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der geänderten Preise kostenlos von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat sodann Anspruch auf Rückzahlung bereits getätigter Anzahlungen.
Artikel 4.4. Stornierung
- Wenn der Auftraggeber aus irgendeinem anderen als dem in Artikel 5 genannten Grund den Vertrag storniert, werden die folgenden Stornogebühren fällig:
- bis 30 Tage vor der Leistungserbringung: keine Kosten
- 30 bis mehr als 10 Tage vor der Leistungserbringung: 10 % des vereinbarten Preises
- 10 bis mehr als 2 Tage vor der Leistungserbringung: 25 % des vereinbarten Preises
- weniger als 48 Stunden vor der Leistungserbringung: 50 % des vereinbarten Preises
- während der Leistungserbringung: Gesamtpreis
- Eine Stornierung kann ausschließlich schriftlich vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen und gilt ab der Bestätigung durch ZLSM.
Artikel 5. Haftung von ZLSM
- ZLSM haftet innerhalb der Grenzen des niederländischen „Burgerlijk Wetboek“ („Bürgerliches Gesetzbuch“), der niederländischen „Spoorwegwetgeving“ („Eisenbahngesetz“) und des niederländischen „Wet Personenvervoer“ („Personenbeförderungsgesetz“) für alle Schäden, die von Mitarbeitern von ZLSM verursacht wurden.
- ZLSM übernimmt keine Haftung für Schäden infolge von Verspätungen oder Ausfall organisierter Fahrten in einer Höhe, die den für die genannten Fahrten bereits nachweislich gezahlten Betrag übersteigt.
- ZLSM haftet in diesem Fall nur für Schäden an Kleidung und mitgeführtem Gepäck der Fahrgäste, sofern der Fahrgast das Verschulden von ZLSM oder der Mitarbeiter von ZLSM nachweist.
- Die Haftung von ZLSM für Schäden an Kleidung oder Gepäck von Fahrgästen ist in jedem Fall auf einen Betrag von maximal 50,00 € pro Kleidungs-/Gepäcksstück und maximal 500,00 € pro Fahrgast beschränkt.
- Fahrgäste müssen Schäden innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der jeweiligen Fahrt unter Angabe der Art und des Ausmaßes des Schadens bei ZLSM melden.
Artikel 6. Veranstaltungen
- Für Veranstaltungen oder Teile des Veranstaltungsgeländes kann eine zusätzliche Eintrittsgebühr verlangt werden.
- Für Veranstaltungen gilt eine Beschränkung der maximal erhältlichen Karten (ausgebucht ist ausgebucht).
- Alle Kartenbestellungen für Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.
- Reklamationen über eine vermeintlich nicht korrekte Abwicklung von Bestellungen werden spätestens 3 Wochen nach deren Versand bearbeitet.
- Sofern angegeben, müssen E-Tickets an unserer Kasse in Armbänder umgetauscht werden. Diese Armbänder müssen bei Betreten des ZLSM-Geländes am Armgelenk der Besucher befestigt sein.
- Eintrittskarten (ausgen. „Bahnsteigkarten“) berechtigen zum Zutritt zu allen ZLSM-Bahnhöfen, zur Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten und zur Mitfahrt in allen ZLSM-Zügen.
Artikel 7. Streitigkeiten
Etwaige Streitigkeiten zwischen Auftraggeber/Fahrgast und ZLSM werden ausschließlich vom zuständigen Richter am Gericht Limburg, Standort Maastricht, behandelt.
Datenschutzerklärung
Der Schutz der Daten unserer Fahrgäste ist uns ein großes Anliegen und wir sorgen daher dafür, dass personenbezogene Daten, die uns übermittelt werden, vertraulich behandelt werden. Unsere Mitarbeiter und Ehrenamtliche sind über den sorgsamen Umgang mit sensiblen Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, informiert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des niederländischen Datenschutzgesetzes („Wet Bescherming Persoonsgegevens“).
Wenn Sie eine Bestellung tätigen, übermitteln Sie auch personenbezogene Daten an Zuid-Limburgse Stoomtrein Maatschappij. Diese Daten werden von uns zum Zweck des Schließens und der Erfüllung von Verträgen über Rechtsdienstleistungen und der Verwaltung der daraus hervorgehenden Beziehungen einschließlich der Durchführung von Aktivitäten, die auf die Ausweitung des Kundenbestands ausgerichtet sind, verwendet.
Die Daten sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt und werden nicht an Dritte übermittelt.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Änderungen werden auf der Website www.miljoenenlijn.nl veröffentlicht.
Ergänzungen zu dieser Datenschutzerklärung in Bezug auf unsere Website (deren Nutzung) sind auf unserer Website www.miljoenenlijn.nl zu finden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und einen angenehmen Aufenthalt bei Miljoenenlijn!
Vorstand und Ehrenamtliche von ZLSM
Zuid-Limburgse Stoomtrein Maatschappij
Exploitant van De Miljoenenlijn
Stationstraat 20
NL-6369 VJ Simpelveld
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung liegen zur Einsichtnahme am Fahrkartenschalter am Bahnhof Simpelveld aus und sind auf unserer Website unter www.miljoenenlijn.nl/algemene-voorwaarden zu finden.
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Fassung: 22. Februar 2022; 10:00 Uhr